AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
e-connect Smart Energy
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote der e-connect Smart Energy gegenüber privaten und gewerblichen Kunden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).
Zahlungsbedingungen:
-
30 % Anzahlung nach Auftragserteilung (Materialbestellung)
-
30 % nach Rohinstallation
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Restzahlung nach Fertigstellung und Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5. Zusatzleistungen
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. zusätzliche Leitungen, Änderungen auf Wunsch des Kunden, Mehraufwand vor Ort) werden gesondert berechnet.
6. Material und Eigentum
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der e-connect Smart Energy.
Überschüssiges Material verbleibt beim Kunden und wird nicht zurückgenommen oder erstattet.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich ist und alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung gegeben sind (z. B. freie Arbeitsbereiche, Stromversorgung, Genehmigungen).
8. Termine und Ausführung
Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder externe Einflüsse (z. B. Lieferengpässe) liegen nicht in unserer Verantwortung.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die erbrachten Leistungen.
10. Haftung
Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
11. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistung. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens.
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