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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

e-connect Smart Energy

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote der e-connect Smart Energy gegenüber privaten und gewerblichen Kunden.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).

Zahlungsbedingungen:

  • 30 % Anzahlung nach Auftragserteilung (Materialbestellung)

  • 30 % nach Rohinstallation

  • Restzahlung nach Fertigstellung und Abnahme

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

5. Zusatzleistungen

Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. zusätzliche Leitungen, Änderungen auf Wunsch des Kunden, Mehraufwand vor Ort) werden gesondert berechnet.

6. Material und Eigentum

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der e-connect Smart Energy.
Überschüssiges Material verbleibt beim Kunden und wird nicht zurückgenommen oder erstattet.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich ist und alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung gegeben sind (z. B. freie Arbeitsbereiche, Stromversorgung, Genehmigungen).

8. Termine und Ausführung

Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder externe Einflüsse (z. B. Lieferengpässe) liegen nicht in unserer Verantwortung.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die erbrachten Leistungen.

10. Haftung

Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

11. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistung. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens.

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